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Braucht das Weblog ein Impressum?

26 February 2008 131 views No CommentPrint This Post Print This Post Email This Post Email This Post

Ein Impressum (Erscheinungsvermerk) macht Angebote im Internet transparent. Das kann gut sein - so bringt ein Impressum dem Kunden eines Onlineangebotes zweifellos rechtliche Sicherheiten.

Anders hingegen sieht es bei dem Betreiber eines Weblogs aus, der über private Ereignisse bloggt, dies aber bspw. potentiellen Arbeitgebern oder den eigenen Nachbarn vorenthalten will… braucht auch dieser Blogger ein Impressum?

Das Telemediengesetz (TMG) und der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV) bilden die gesetzlichen Grundlagen für alle Fragen rund um das Impressum.

Diese gesetzlichen Grundlagen werden Netz an vielen Stellen umfangreich besprochen und analysiert. Exemplarisch aufgezählt habe ich hier die Quellen zum Thema, welche ich für mein eigenes Verständnis hilfreich fand:

Mein Fazit der Lektüre: Rechtlich legales anonymes bloggen ist wohl hierzulande nur noch in absoluten Ausnahmefällen möglich. Die rechtlichen Grundlagen sind nicht so eindeutig, wie es auf den ersten Blick scheinen mag. Vieles ist schwammig, ungeklärt, Auslegungssache. Der reine Privatblogger ist daher wohl mit einem Tagebuch oder einem Blog mit Passwortschutz auf der sicheren Seite. Will er öffentlich bloggen, sollte er über die Erstellung eines Impressums nachdenken.

Die Erstellung selbst wiederum ist dann ganz einfach: Einige Website-Betreiber bieten als Service Impressumsgeneratoren an, mit deren Hilfe man sich sein Impressum auch ohne rechtliche Kenntnisse zusammenklicken kann. Ein bekannter Vertreter ist der Webimpressum-Assistent der Internetagentur digi-info.de, welcher die häufigsten Berufe und Rechtsformen berücksichtigt. Nach der Angabe aller erforderlichen Informationen erstellt der Assistent ein Musterimpressum, welches nur noch um die Angaben zur eigenen Person ergänzt werden muss.

Ein weiteres kostenloses Disclaimer- Muster für das Impressum gibt es beim Juraforum.

Hinweis: Dieser Beitrag kann und soll eine individuelle anwaltliche Beratung nicht ersetzen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

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