Informationen zum Impressum
Das Impressum wird auch Erscheinungsvermerk oder Anbieterkennzeichnung genannt und macht Angebote im Internet transparent.
Wer ein Impressum nachweisen muss und welche Angaben in ein Impressum gehören, ist für den jeweiligen Einzelfall individuell zu entscheiden und nicht Inhalt dieses Artikels. Aufgezeigt wird lediglich eine Auswahl an frei zugänglichen Informationen zum Thema (ohne Haftung für den Inhalt der Informationen) :
- Leitfaden zur Impressumspflicht des Bundesministeriums der Justiz (PDF, 8 Seiten)
- Video zum Telemediengesetz (12 min, wirklich nett gemacht, von der Kanzlei Dr. Bahr )
- Die Impressumspflicht nach § 5 TMG/ § 55 RStV von Dr. Stefan Ott
- Informationen zur Anbieterkennzeichnung auf www.anbieterkennung.de
- Das Impressum auf Webseiten und seine Anforderungen von Sebastian Einbock
- Telemediengesetz (TMG)
- Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV)
Für die Erstellung eines Impressums bieten einige Website-Betreiber Impressumsgeneratoren an. Bekannte Beispiele:

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